Allgemeine Geschäftsbedingungen (=AGB) der medCARE Medizintechnik Vertriebs Ges.m.b.H. (medCARE)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der medCARE. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Nebenabreden und (nachträgliche) Abänderungen der AGB bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch medCARE. Dies gilt auch für alle Zusagen, die durch den medCARE-Außendienst getroffen werden.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Auftragsbestätigung
Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Ein Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die medCARE nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet oder die bestellten Waren direkt abgesendet hat.
Die Auftragsbestätigung ist maßgebend für den Vertragsinhalt und den Liefer-/Leistungsumfang. Reservierungen gelten als Abrufaufträge und sind mit der Auftragsbestätigung für den Käufer bindend. Die Ware ist spätestens nach zwölf Monaten abzunehmen.
3. Lieferung
Warenbeschreibungen und technische Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen in Prospekten, Unterlagen u.a. sind nur annähernd und nicht im Rechtssinne verbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Veränderungen und Verbesserungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung behält sich medCARE vor.
4. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro, netto, also exklusive Mehrwertsteuer, und gelten ab Lager der medCARE.
Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherungskosten, Fracht und die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Umsatzsteuer nicht ein. Lieferungen im Wert von mehr als 255,00 € (zzgl. MwSt.) werden innerhalb Österreich frei Haus geliefert. Für Lieferungen unter 255,00 € (zzgl. MwSt.) wird eine Fracht-/Mindermengenpauschale in Höhe von 16,00 € eingehoben. Bei Sonderwünschen (wie Expressgut und Luftfrachtsendungen) erfolgt eine gesonderte Berechnung der Kosten.
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. In diesem Fall gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.
Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage treten, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.
5. Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, werden schriftlich in der Auftragsbestätigung angeführt und beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt.
medCARE ist zu Teillieferungen berechtigt. Sie gelten als selbständige Leistungen. Ist medCARE mehr als vier Wochen in Verzug, so kann der Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen eine angemessene Nachfrist (i.d.R. von drei Wochen) setzen. Leistet und liefert medCARE bis zum Ablauf dieser Frist nicht, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat diesfalls unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Ein Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung ist max. auf 30% des nachweisbaren Schadens begrenzt, wobei die Obergrenze der Wert der verspäteten oder nicht gelieferten Ware darstellt. Ausgenommen hiervon sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen durch medCARE oder ihre Besorgungs- und Erfüllungshilfen.
6. Gefahrtragung
medCARE liefert auf Rechnung und Gefahr des Käufers, die Gefahr geht somit stets, auch bei frachtfreier Lieferung, ab Werk bzw. Auslieferungslager auf ihn über. Die Ware wird von medCARE nur auf Verlangen des Käufers gegen Verrechnung der Kosten an diesen versichert.
7. Zahlungen
Die von medCARE ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgeblich dafür ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf den medCARE- Konten. Bei Eingang des Rechnungsbetrages innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum wird 2% Skonto gewährt. Diese Skonto-Gewährung von ist davon abhängig, dass alle früheren Rechnungen innerhalb der Skontofrist der letzten Rechnung beglichen sind. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist medCARE berechtigt, gem. ZinsrechtsänderungsG Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Diskontspesen, Verzugszinsen und weitere Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind von diesem sofort zu zahlen. Fällige Zahlungsansprüche der medCARE können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Käufers aufgerechnet werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Wechsel bis zur Wechseleinlösung) bleiben die gelieferten Waren im Eigentum von medCARE.
Soweit der Käufer diese Waren verarbeitet oder umbildet, gilt medCARE als Hersteller und erwirbt das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist sachgemäß zu behandeln und vom Käufer auf seine Kosten gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind an die medCARE abzutreten. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann medCARE auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechtes und ohne Nachfristsetzung zur Sicherung ihres Eigentums die einstweilige Herausgabe der ihr gehörigen Waren verlangen.
9. Mängelrügen, Haftung, Gewährleistung
Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Mangelhafte Waren sind der medCARE zur Prüfung des Gewährleistungsanspruches Verfügung zu stellen. Preisabzüge wegen Mängeleinwendung/en sind durch den Kunden nicht zulässig. Bei rechtzeitiger und von medCARE als begründet anerkannter Mängelrüge, hat medCARE die Wahl, entweder Ersatzware bzw. -teile zu liefern oder den Vertrag rückgängig zu machen (=Wandlung).
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, sowie aus jedem anderen Grund, sind – soweit nicht gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für alle von medCARE nicht hergestellten Erzeugnisse wird eine Mängel- oder Produkthaftung nicht übernommen. medCARE erklären sich jedoch bereit, die eigenen Ansprüche gegen den Lieferanten, Hersteller oder EU-Importeur abzutreten. Auskünfte hierfür werden von medCARE nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr, erteilt.
10. Teilunwirksamkeit
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind so zu ersetzen, dass damit der ursprüngliche Zweck soweit wie möglich erhalten bleibt bzw. erfüllt wird.
11. Datenschutz
Im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG) erteilt der Käufer seine, jederzeit widerrufbare, Zustimmung, dass sämtliche, ihn betreffenden, aufgrund der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern erhobenen Daten durch die medCARE automationsunterstützt verarbeitet werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf die medCARE-Datenschutzerklärung verwiesen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gunskirchen. Zur Entscheidung aller aus einem mit medCARE abgeschlossenen Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über dessen Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der medCARE in Gunskirchen zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.